Ad hoc Mitteilung vom 07.06.2019
startup300 AG beabsichtigt Kapitalerhöhung
Mit Ad-hoc Mitteilung vom 8. Mai 2019 hat der Vorstand bekannt gegeben, die Durchführung einer Kapitalerhöhung zur weiteren Umsetzung des Wachstums und der M&A Strategie und um den Einstieg strategischer Investoren zu ermöglichen, zu prüfen.
Am heutigen Tag hat der Vorstand beschlossen, für den 5. Juli 2019 eine außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die angekündigte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft einzuberufen.
Die Kapitalerhöhung im Ausmaß von bis zu 600.000 Stückaktien soll zu einem Ausgabepreis von EUR 5,00 je Aktie durchgeführt und in der noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der startup300 AG am 5. Juli 2019 beschlossen werden. Näheres ist der Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung und den Beschlussvorschlägen zu entnehmen, welche spätestens am 14. Juni 2019 veröffentlicht werden.
Bei entsprechender Beschlussfassung in der Hauptversammlung und vollständiger Zeichnung der Kapitalerhöhung ist davon auszugehen, dass das Grundkapital der startup300 AG um bis zu rund 30% erhöht wird.
Das allfällige öffentliche Angebot von Aktien der startup300 AG wird ausschließlich durch und auf Basis eines gemäß den Bestimmungen des KMG zu erstellenden, von der FMA zu billigenden und zu veröffentlichenden Kapitalmarktprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich angebotener Aktien der startup300 AG sollte nur auf Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes erfolgen.
Der Vorstand
Rechtlicher Hinweis
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Wertpapieren der startup300 AG dar. Sie ist nicht zur Verbreitung, Übermittlung oder Veröffentlichung, direkt oder indirekt, in Gänze oder in Teilen in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder anderen Ländern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, bestimmt.
Ein öffentliches Angebot von Aktien der startup300 AG darf in Österreich nur nach Veröffentlichung eines nach den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes erstellten Prospekts erfolgen.
Sollte ein öffentliches Angebot in Österreich stattfinden, wird ein Prospekt nach den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes erstellt und nach Billigung durch die Finanzmarktaufsicht veröffentlicht und am Sitz der Gesellschaft, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhältlich sein. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich Aktien der startup300 AG sollte nur auf Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes erfolgen.