startup300 AG: Vorbereitung der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

Vorstand beschließt Bezugsrechtsauschluss

 

Linz (pta037/17.11.2020/15:55) – In der 4. ordentlichen Hauptversammlung der startup300 AG (die „Gesellschaft“) vom 22. Oktober 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 21. Oktober 2025 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben.

Die startup300 AG gibt bekannt, dass der Vorstand, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, zur Vorbereitung der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Ausmaß von bis zu EUR 2.000.000 das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen hat. Der Ausschluss des Bezugsrechts und die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erfolgt auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 22. Oktober 2020.

Der Vorstand beabsichtigt – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates – im Wege einer prospektfreien Privatplatzierung zeitnah mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibung an ausgewählte Investoren zu beginnen. Entsprechend dem Ermächtigungsbeschluss der 4. ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Oktober 2020 ist beabsichtigt, die Wandelschuldverschreibungen mit einem Wandlungspreis von EUR 4 zu begeben.

Die Bedingungen der auszugebenden Wandelschuldverschreibungen sind auf Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 22. Oktober 2020 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen und werden gesondert bekannt gegeben.

Der Bericht des Vorstands im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wird am 20. November 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft (https://startup300.at/) im Bereich Investor Relations – Wandelschuldverschreibung 2020 zugänglich gemacht.

17. November 2020
Der Vorstand

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